Schiedsverfahren: Streitbeilegungsinstrument einer privaten Instanz

Sie suchen ein Schiedsverfahren? Das ist ein Streitbeilegungsinstrument. Es wird unterstützt durch das Schiedsgericht (private Instanz). An einem Schiedsgericht sind ein bis drei Schiedsrichter vertreten. Deren Aufgabe ist es, einen Schiedsspruch zu fällen. Es wird eine Streitentscheidung anhand des Rechtes angewendet.

Schiedssprüche: bindend und endgültig

SchiedsverfahrenEin Schiedsspruch ist immer bindend und endgültig. Unter ganz speziellen Umständen können sie von einem Gericht (staatlich) angefochten werden. Wenn sich beispielsweise die Parteien nicht auf ein solches Schiedsverfahren einigen konnten, tritt dieser Fall in Betracht. Ein Schiedsspruch kann in fast allen Ländern der Welt durchgeführt werden. Ein Schiedsverfahren umfasst immer mehrere Schritte.

Dazu gehört eine schriftliche Vereinbarung zwischen den individuellen Parteien. Das ist die sogenannte Schiedsabrede. In der Schiedsabrede übergeben die Parteien dann die jeweiligen Streitigkeiten diesem Verfahren, anstatt das klassische Gericht dafür zu nutzen. Diese Schiedsvereinbarungen werden in den meisten Verträgen (Handelsverträgen) genutzt. Wenn es um internationale Transaktionen geht, sind diese wichtig.

Die Schiedsgerichtsbarkeit

Durch die sogenannte Schiedsgerichtsbarkeit kann das Schiedsgericht den jeweiligen Mandanten viel Flexibilität und Freiheit bei der kompletten Gestaltung des Verfahrens bieten. So können die Parteien beispielsweise den Schiedsrichter und die Verhandlungssprache selbst bestimmen. Auch den Schiedsort dürfen Sie in so einem Falle wählen. Auch die Struktur des jeweiligen Verfahrens können Sie auswählen sowie den genauen zeitlichen Ablauf bestimmen. Natürlich ist die Freiheit aber auch begrenzt. Das Prinzip der Gleichheit und Fairness oder das „Recht auf das rechtliche Gehör“ dürfen sie nicht beeinflussen.

Mehr unter: https://www.nzp.de/schiedsverfahren/

Ebenfalls ist das „Recht auf Rechtsbeistand“ unantastbar. Es gibt das „ad hoc“ Schiedsverfahren und das institutionelle Schiedsverfahren. Bei der zweiten Variante hat die Institution ganz besondere Funktionen der Verwaltung inne. Dazu gehört beispielsweise die Zustellung der Schriftsätze. Auch der „Grad der Beteiligung“ kann dann variieren. Das Schiedsgericht alleine entscheidet jedoch immer die Streitigkeit. Beim ad hoc-Verfahren werden entweder Dritte delegiert mit den administrativen Dingen oder das Schiedsgericht selbst.

Vorteile der Schiedsverfahren

Dieses Verfahren am Schiedsgericht bietet Ihnen viele Vorteile. Dazu gehört die Tatsache, dass ein solches Verfahren nicht öffentlich ist. Beim gesamten Verfahren auch bei der mündlichen Verhandlung an und für sich, ist die Öffentlichkeit nicht dabei. Der jeweilige Schiedsrichter und die Parteien sind an strenge Vertrauensregeln und Vertraulichkeitsregeln gebunden. So können Sie sicher sein, dass sensible Informationen vor den Medien, den Konkurrenten und der Öffentlichkeit geschützt werden. Die Experten schlechthin sind die Schiedsrichter.

Bei der Auswahl des Schiedsrichters sind Sie völlig frei und können diesen nach Wunsch wählen. Voraussetzung ist, dass er unparteiisch ist und vor allem unabhängig. Die Richter können dabei diverse Nationalitäten und verschiedene berufliche Hintergründe haben. Dadurch ist die persönliche und berufliche Expertise garantiert, die den jeweiligen Streit entscheidet.