Wenn ein Ehepaar sich scheiden lassen möchte, ist es ratsam vor oder während der Trennung eine sogenannte Trennungsvereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung kann außer der eigentlichen Scheidung alle Bereiche regeln, welche für die Ehegatten wichtig sind. Dazu gehört beispielsweise das Aufenthaltsrecht für die gemeinsamen Kinder, die Aufteilung des Mobiliars und der Haushaltsgegenstände und die Nutzung des Hauses oder der Wohnung. Diese Punkte können schriftlich festgehalten werden und benötigen keine notarielle Beglaubigung. Die Trennungsvereinbarung ist auch für Partner, die sich nicht scheiden lassen möchten, sondern nur getrennt leben.
Die Punkte der Trennungsvereinbarung ohne notarielle Beglaubigung:
– Datum der Trennung
– Trennungsunterhalt
– Unterhalt für die Kinder
– Aufteilung des Hausrats
– Regelung der Haftung für gemeinsame Kredite oder Darlehen
– Umgangsrecht und Aufenthaltsrecht für die Kinder
– Wer nutzt die Wohnung
-Hinweis auf Ehevertrag
Die Punkte der Trennungsvereinbarung mit notarieller Beglaubigung:
-Versorgungsausgleich
– Zugewinnausgleich
– Güterstand
– Aufhebung eines gemeinsamen Testaments
– Übertagen von Vermögen für Immobilien und Geschäftsanteilen
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Trennungsvereinbarung und der Scheidungsvereinbarung ?
Mit der Trennungsvereinbarung werden bestimmte Faktoren nach der Trennung von Ehepaaren befristet geregelt, die bis zur rechtskräftigen Scheidung gelten. Bei einer Scheidungsvereinbarung wird, wie der Name schon sagt, die weitere Behandlung von wichtigen Punkten nach einer Scheidung geregelt.. Somit gleicht die Scheidungsfolgenvereinbarung fast einem Ehevertrag, der bestimmte Ansprüche und Wünsche beider Parteien bei einer Scheidung klärt. Um solche Regelungen wirklich rechtssicher abzuhandeln, wäre es ratsam, die Trennungsvereinbarung notariell beglaubigen zu lassen. Das ist besonders wichtig, um die nachfolgende Scheidung möglichst einvernehmlich zu gestalten und Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Trennungsvertrag und der Unterhalt
Mit der Trennungsvereinbarung kann der Unterhalt für Ehepartner vereinbart werden, unabhängig davon, wie die gesetzlichen Bestimmungen bei der Scheidung geregelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein fester Betrag oder die Höchstgrenze des Einkommens von einem der Parteien festgelegt wird. Möglicherweise arbeitet nur einer den Ehegatten und der andere betreut die Kinder. Somit ist die Partei, die auf Karriere und Beruf zugunsten des Nachwuchses verzichtet, geldlichabgesichert.
Das Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder
Mit der Trennungsvereinbarung wird oftmals der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt. Diese Vereinbarung bedarf keiner notariellen Beglaubigung und kann jederzeit wieder geändert werden. Es können Zeiten festgelegt werden, an dem der Umgang der jeweiligen Parteien mit den Kindern stattfindet, um Streitereien und Missverständnisse auszuschließen.
Wer also vorhat, sich scheiden zu lassen, sollte in der Zeit der Trennung unbedingt eine Trennungsvereinbarung mit dem Partner schließen. Generell ist diese auch ohne Notar möglich. Wer aber auf der sicheren Seite sein möchte, sollte das Dokument notariell beglaubigen lassen. So schließt man sämtliche Risiken, die in der Trennungszeit auftreten können, aus. Wer sich unsicher ist, kann sich von einem Anwalt beraten lassen.